Überblick über die Leistungen:
- steuerliche Beratung der Mitglieder, z.B. Wahl der richtigen Steuerklasse
- Erstellen der Einkommensteuererklärung und/oder des Lohnsteuerermäßigungsantrags
inkl. Versand an das zuständige Finanzamt - Berechnung des Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrages
- Überprüfung von Steuerbescheiden auf rechnerische und sachliche Richtigkeit
- Einlegen von Einsprüchen gegen unrichtige Steuerbescheide bei Abweichung von der Steuererklärung
- Prüfung von Rechtsmitteln (bis zur Klage vor dem Finanzgericht)
Keine Beratung zur Feststellung oder Festsetzung der Grundsteuer!
- Lohnsteuerhilfevereine sind bei Erklärungen zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts nicht zur Hilfeleistung befugt!
- Hiervon unberührt ist die inhaltlich ungeprüfte elektronische Erfassung der vom Steuerpflichtigen in Textform an den Lohnsteuerhilfeverein übermittelten Daten für die vorgenannten Erklärungen sowie deren elektronische Übermittlung durch den Lohnsteuerhilfeverein im Rahmen der Hauptfeststellung.
(gez. Bayrisches Landesamt für Steuern, 08. Juli 2022)