seit 1971
Mit dem Jahresbeitrag sind alle Leistungen vollständig abgegolten, die wir für unsere Mitglieder erbringen. Details siehe Mitgliedschaft.
(gez. Bayrisches Landesamt für Steuern, 08. Juli 2022)
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Bei Überschreitung des Freibetrages muss nur der den Freibetrag übersteigende Teil der Einnahmen versteuert werden.