1. Die erste Kontaktaufnahme mit unserem Verein muss telefonisch erfolgen!
Telefon 089 / 55 21 44 – 77
Bei diesem Telefonat wird nach Prüfung der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft ein Termin vergeben.
2. Der Termin vor Ort
Beim Termin vor Ort in unserem Lohnsteuerhilfeverein am Sendlinger-Tor-Platz 10 werden Sie als Mitglied aufgenommen, sofern die Unterlagen vollständig sind und der Beitrag per EC oder Bar bezahlt wurde.
Nun können wir als Verein aktiv werden und die Steuerklärung erstellen und versenden.
Welche Unterlagen benötige ich?
Hierzu haben wir eine Aufstellung unter „Unterlagen zur Steuererklärung“ erstellt, aus dem Sie einen Überblick über evtl. benötigte Unterlagen bekommen.
Welche Voraussetzung muss ich für eine Mitgliedschaft erfüllen?
Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein ist beschränkt auf Personen, die nur Einnahmen nach § 4 Nr. 11 StBerG haben. Für alle anderen lässt der Gesetzgeber nur die Betreuung durch Steuerberater zu. Hierzu haben wir eine Aufstellung unter „Voraussetzungen“ erstellt, aus dem Sie einen Überblick über evtl. benötigte Unterlagen bekommen.
Beitragsordnung (ab 01.01.2023)
Beitragsbemessungsgrundlage |
Jahresbeitrag |
< 8.000 € |
60,00 € |
8.001 – 14.000 € |
70,00 € |
14.001 – 22.000 € |
80,00 € |
22.001 – 32.000 € |
100,00 € |
32.001 – 40.000 € |
130,00 € |
40.001 – 48.000 € |
145,00 € |
48.001 – 56.000 € |
160,00 € |
56.001 – 68.000 € |
180,00 € |
68.001 – 80.000 € |
210,00 € |
80.001 – 90.000 € |
250,00 € |
90.001 – 110.000 € |
275,00 € |
110.001 – 130.000 € |
310,00 € |
> 130.000 € |
340,00 € |
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Wenn Sie die Ihrer Meinung nach zutreffenden Unterlagen vollständig zusammengestellt haben (diese Unterlagen werden benötigt: Steuerunterlagen), können Sie mit uns einen Termin vereinbaren.