Definition:
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern (auch Rentnern) zur Hilfeleistung in Steuersachen (§ 13 Absatz 1 StBerG).
Organisation:
Arbeitnehmer schließen sich in einem Lohnsteuerhilfeverein zusammen und jeder bezahlt einen nach Einkommen gestaffelten Mitgliedsbeitrag.
Davon werden eigene Steuerberater und Sachbearbeiter verpflichtet.
Zielsetzung:
Zugang zu vollwertiger professioneller Steuerberatung durch einen Steuerberater oder qualifizierten Sachbearbeiter für die Mitglieder.
So fallen nicht die offiziellen Gebühren für eine meist auf Unternehmen spezialisierte Kanzlei an.